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   BGH, 31.01.1975 - I ZR 14/74   

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https://dejure.org/1975,1466
BGH, 31.01.1975 - I ZR 14/74 (https://dejure.org/1975,1466)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1975 - I ZR 14/74 (https://dejure.org/1975,1466)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1975 - I ZR 14/74 (https://dejure.org/1975,1466)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Benutzung eines mit einem Importvermerk eingetragenen Warenzeichens durch den Zeicheninhaber im Inland für nicht importierte Waren als Benutzung im Sinne der §§ 5 Abs. 7, 11 Abs. 1 Nr. 4 Warenzeichengesetz (WZG) - Schutzumfang eines Warenzeichens - Deklatorische ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1975, 471
  • GRUR 1975, 258
  • DB 1975, 687
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.07.1969 - I ZR 124/67

    Gebrauch einer bestimmten Bezeichnung und Nichtberechtigung der Untersagung des

    Auszug aus BGH, 31.01.1975 - I ZR 14/74
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 2. Juli 1969 - I ZR 124/67 - NIMNASI/NAHSI) und der des Bundespatentgerichts (BPatGerE 10, 93 ff - Extraveral) ist allerdings für bestimmte Ausnahmefälle anerkannt worden, daß solche Abspaltungen auf gewissen Warengebieten bei bestimmten Worten vom Verkehr vorgenommen werden mit der Folge, daß der betriebskennzeichnende Teil nur in den restlichen Wortbestandteilen gesehen wird.
  • BGH, 17.11.1960 - I ZR 110/59

    Warenzeichen für Exportwaren

    Auszug aus BGH, 31.01.1975 - I ZR 14/74
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ausgesprochen worden, daß sich der Schutzumfang eines Warenzeichens grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 24 i.V.m. § 15 WZG) richtet und daß es nicht in der Rechtsmacht des Anmelders oder des Patentamts liegt, den gesetzlichen Umfang der Verbotsrechte einzuschränken (BGHZ 34, 1 ff - Mon Chéri).
  • BGH, 10.01.1968 - Ib ZR 149/65

    Warenzeichenmäßige Benutzung von Dessinbezeichnungen - Benutzung eines

    Auszug aus BGH, 31.01.1975 - I ZR 14/74
    Da das Zeichen "Slopper" aber, wie ausgeführt, vollen Rechtsschutz genießt, da auch die Verwechslungsgefahr zwischen "Slopper" und "Shopper" außer Frage steht, auch "Shopper" warenzeichenmäßig gebraucht worden ist (vgl. BGH GRUR 1968, 367 - Corrida) und die Beklagte dabei auch ein Schuldvorwurf trifft, sind Schadensersatzfeststellungsanspruch und Auskunftsanspruch insoweit begründet und das angefochtene Urteil in diesem Punkt abzuändern (§ 565 Abs. 3 Ziff. 1 ZPO).
  • BPatG, 03.08.2005 - 32 W (pat) 237/04

    "Fußball WM 2006" nur teilweise geschützt

    Eine Zweckbeschränkung im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis allein bewirkt weder eine Beschränkung der Benutzbarkeit noch eine Einschränkung der Art nach (vgl BPatG BPatGE 22, 75 - Letrosin / Letraline; BlPMZ 1986, 226 ? Magtoxin / Macocyn; BGH GRUR 1961, 181, 182 - Mon Cheri; GRUR 1975, 258, 259 - Importvermerk).
  • BPatG, 03.08.2005 - 32 W (pat) 238/04

    "WM 2006" nur teilweise geschützt

    Eine Zweckbeschränkung im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis allein bewirkt weder eine Beschränkung der Benutzbarkeit noch eine Einschränkung der Art nach (vgl. BPatG BPatGE 22, 75 - LETROSIN/LETRALINE; BlPMZ 1986, 226 - MAGTOXIN/MACOCYN; BGH GRUR 1961, 181, 182 - MON CHERI; GRUR 1975, 258, 259 - IMPORTVERMERK).
  • BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 17/87

    Form der Berufungsbegründungsschrift bei einem durch Telekopie eingelegten

    Die eigenhändige Unterschrift soll dem Nachweis dienen, daß das Rechtsmittel von einer Person, die nach der maßgeblichen Prozeßordnung befähigt und befugt ist, Prozeßhandlungen vorzunehmen, in eigener Verantwortung eingelegt bzw. begründet wird (BAG Urteil vom 28. März 1977 - 3 AZR 652/76 - AP Nr. 38 zu § 518 ZPO; BGH Beschluß vom 20. Dezember 1965 - VIII ZB 33/65 - LM Nr. 3 zu § 518 Abs. 4 ZPO; BGH Urteil vom 4. Juni 1975 - I ZR 14/74 - NJW 1975, 1705; BGH Beschluß vom 22. Dezember 1970 - VI ZB 18/70 - VersR 1971, 373).
  • BPatG, 28.08.2013 - 26 W (pat) 63/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "B BENTLEY B (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/Bentley/B

    Soweit die Markeninhaberin im Verfahren vor der Markenstelle noch geltend gemacht hat, die Widerspruchsmarke 927 836 sei deshalb nicht rechtserhaltend benutzt, weil die Pfeifen der Widersprechenden in Dänemark produziert und von dort nach Deutschland exportiert worden seien, während die Widerspruchsmarke nur für "Tabakpfeifen zum Export in oder zum Import aus Ländern des englischen Sprachbereiches" eingetragen sei, vermag dies die rechtserhaltende Benutzung der Widerspruchsmarke 927 836 ebenfalls nicht in Frage zu stellen, weil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1975, 258, 259 - Importvermerk), der sich der Senat anschließt, derartigen Im- und Exportvermerken keine das Schutzrecht einschränkende Wirkung zukommt (ebenso: Fezer, MarkenR, § 26 Rdn. 129; Ströbele/Hacker, Markengesetz, § 26 Rdn. 15; a. A.: Ingerl/ Rohnke, Markengesetz, § 26 Rdn. 19; HK-MarkenR/Bous § 26 Rdn. 80).
  • BGH, 12.03.1976 - I ZR 15/75

    Schutz von Volkswagen-Originalersatzteilen gegen Konkurrenzprodukte mit

    Daran hat sich - entgegen der Meinung der Revision - durch die Einführung des sog. Benutzungszwangs insoweit nichts geändert (vgl. BGH GRUR 1975, 258, 259 - Importvermerk).
  • BGH, 13.06.1980 - I ZB 11/78

    Zeichenrechtliche Übereinstimmung von Vergleichszeichen bei der Beurteilung einer

    Nur in seltenen Ausnahmefällen, in denen der Verkehr den fraglichen Zeichenbestandteil nicht als dem betrieblichen Herkunftshinweis zugehörig ansieht, können Zeichenbestandteile für die Beurteilung des Gesamteindrucks unberücksichtigt bleiben (vgl. BGH GRUR 1975, 258, 259 - Importvermerk).
  • BPatG, 10.01.2008 - 27 W (pat) 111/06

    Bernstein

    Abnehmerkreisen bzw. Warenfarben (BPatGE 22, 75 - LETROSIN/LETRALINE; BlPMZ 1986, 226 - MAGTOXIN/MACOCYN; Beschluss vom 18. Oktober 2006, Az: 28 W (pat) 118/05 - GELBER FARBEIMER) und der Bundesgerichtshof zu räumlichen Beschränkungen des Absatzgebietes entschieden (BGH GRUR 1961, 181 - MON CHERI; GRUR 1975, 258 - IMPORTVERMERK).
  • BPatG, 13.02.2003 - 25 W (pat) 216/01
    Zunächst stellt die Festlegung auf einen Vertriebsweg grundsätzlich keine gegenständliche Einschränkung der Waren dar, sondern nur die Angabe einer Vertriebsmodalität, die sich nicht zwangsläufig aus objektiven Merkmalen der Waren selbst ergibt (BGH GRUR 1975, 258 - Importvermerk; BPatGE 27, 138 - MAGTOXIN).
  • BPatG, 16.06.2003 - 25 W (pat) 216/01
    Zunächst stellt die Festlegung auf einen Vertriebsweg grundsätzlich keine gegenständliche Einschränkung der Waren dar, sondern nur die Angabe einer Vertriebsmodalität, die sich nicht zwangsläufig aus objektiven Merkmalen der Waren selbst ergibt (BGH GRUR 1975, 258 - Importvermerk; BPatGE 27, 138 -MAGTOXIN).
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